Datenschutzseminar I
22.09.2022 | 16:00 - 18:00Die DSGVO erlegt Vereinen zahlreiche Pflichten auf und bei Nichterfüllung drohen Bußgelder. Im ersten Teil des Seminars erfahren Sie, welche Pflichten im Einzelnen bestehen und warum Nichtstun und „et hätt noch immer jot jejange“ nicht unbedingt ratsam sind.
- Wann dürfen welche personenbezogenen Daten überhaupt verarbeitet werden?
- Betrifft die DSGVO nur elektronisch verarbeitete Daten und was ist Datenverarbeitung überhaupt?
- Wer sind die Beteiligten im Datenschutz? Wer ist Verantwortlicher, wer Betroffener, wer Auftragsverarbeiter?
- Was ist ein Datenschutzbeauftragter, muss man einen „haben“ und wer darf es sein?
- Welche Informationspflichten hat der Verein?
- Welche Rechte haben die sogenannten Betroffenen? Wie muss mit Anfragen von Dritten umgegangen werden?
- Wer oder was sind eigentlich diese „TOMs“?
- Muss alles dokumentiert werden und ist ein Datenschutz(managementsystem) erforderlich?
- Was droht, wenn die DSGVO nicht eingehalten wird? Bußgeld, Schadenersatz & Co.
Auf diese und andere Fragen erhalten Sie praxisbezogene Antworten. Das in Teil 1 vermittelte Wissen ist Grundlage für Teil 2 des Seminars.
Dozent/Dozentin
Veranstaltungsort
Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V.
22.09.2022 | 16:00 - 18:00
- Nadine Krahforst
Leitung - E-Mail senden
- +49 (0) 221 5 74 00-0