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Festkomitee versendet Corona-Handlungsempfehlungen an Karnevalsgesellschaften

Handlungsempfehlungen werden durch das NRW-Gesundheitsministerium geprüft – sie „übersetzen” verschiedene Regelungen der NRW-Corona-Schutzverordnung.

  • Handlungsempfehlungen werden durch das NRW-Gesundheitsministerium geprüft – sie „übersetzen” verschiedene Regelungen der NRW-Corona-Schutzverordnung
  • Kein Feiern um jeden Preis: Die meisten Karnevalsveranstaltungen in der kommenden Session werden derzeit abgesagt
  • Kleinere Alternativ-Veranstaltungen nur unter strengen Regeln – Änderungen aufgrund der sich wandelnden Pandemielage jederzeit möglich

Das Festkomitee Kölner Karneval hat seinen Mitgliedsgesellschaften Handlungsempfehlungen für die Planung von Corona-konformen karnevalistischen Kulturveranstaltungen gegeben. Sie sind das Ergebnis der Gespräche, die die rheinischen Karnevalshochburgen mit weiteren Vertretern von Karnevalsverbänden in der NRW-Staatskanzlei geführt hatten. „Seit dem Treffen in der Staatskanzlei ist klar, dass die meisten Karnevalsveranstaltungen wie Partys, Bälle, Sitzungen und Züge in der kommenden Session nicht stattfinden können”, so Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval. „Karnevalsgesellschaften, Künstler und Saalbetreiber richten sich gerade auf diese neue Situation ein und entbinden sich gegenseitig von den vertraglich eingegangenen Verpflichtungen. Darüber sind wir sehr froh, denn nun haben alle Beteiligten den Rücken frei, um kleinere alternative Konzepte umsetzen zu können.” Genau für diese – in der Regel sehr kleinen – Veranstaltungen sind die Handlungsempfehlungen gedacht, um die Planungen für die ehrenamtlich agierenden Karnevalsgesellschaften zu erleichtern. „Allerdings ist das Geschehen sehr dynamisch – nicht umsonst gilt die Corona-Schutzverordnung für NRW in der Regel nur für zwei bis vier Wochen”, so Christoph Kuckelkorn. „Daher sind wir im Austausch mit der Landesregierung, um eventuelle neue Vorgaben möglichst rasch in unsere Handlungsempfehlungen einzuarbeiten.” Das gilt auch für Regelungen wie die Maskenpflicht für Kinos und Kulturveranstaltungen, die die Stadt Köln aktuell bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 verfügt hat. Grundsätzlich gehen natürlich alle behördlichen Auflagen – sei es seitens der Landes NRW oder der Stadt Köln – vor. Die Handlungsempfehlungen versuchen lediglich, diese Vorgaben sozusagen für den Karneval zu „übersetzen”.

„Seitens des Festkomitees haben wir versucht, für beides – die Absage von Veranstaltungen und die Durchführung unter Corona-Bedingungen – die Voraussetzungen zu schaffen”, erläutert Festkomiteepräsident Kuckelkorn. „Ob in Gesprächen mit dem Land, der Stadt, mit den Präsidenten der uns angeschlossenen Mitgliedsgesellschaften, dem Aufsichtsrat, dem Beirat, mit unseren Kollegen aus Aachen, Bonn und Düsseldorf: Überall haben wir dafür geworben, dass verantwortungsvolles Handeln und die Erhaltung der Kerngedanken des karnevalistischen Brauchtums kein Widerspruch sein müssen. Entscheiden müssen nun unsere Gesellschaften, was für sie die individuell beste Lösung ist.“

Hier kommen Sie zum Download der Handlungsempfehlungen für Vereine und Veranstalter.